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Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen

vom 7. Januar 1999, hinterlegt von der Federation of Organizations in the Machine Trade „F.O.M.“ (dem Verband angegliedert sind: Verband für den allgemeinen Maschinenhandel ”VAM”, Verband der Importeure von Maschinen und Werkzeugen für die Metallindustrie ”VIMAG”, Verband der Importeure und Händler von Holzbearbeitungsmaschinen ”VIMHOUT”, Verband der Importeure von Industrieklammern und Nagelgeräte und zugehörige Befestigungsmittel "VIKSA" und den Verband der Hersteller und Importeure von Kompressoren und pneumatischen Werkzeugen "VIP" bei der Industrie- und Handelskammer in Den Haag (Aktenzeichen 447) und bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts in The Haag (Aktenzeichen . 2/1999).

ARTIKEL 1
Allgemeines
 Für alle Kauf- und Verkaufsverträge im weitesten Sinne, einschließlich aller Vereinbarungen oder Klauseln in Eigentumsübertragungsverträgen, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
 Diese Geschäftsbedingungen gelten, soweit erforderlich, sinngemäß auch für alle (Vereinbarungen oder Vereinbarungen über) Wartungs-, Installations- und Reparaturarbeiten und sonstige Leistungen im weitesten Sinne des Wortes einschließlich der Aufsicht über (Personen), die (durchführen) solche Arbeiten.
 Abweichende Bestimmungen gelten nur, wenn Käufer und Verkäufer schriftlich vereinbart haben und dann nur für den Vertrag, in dem sie getroffen wurden; andernfalls bleiben die folgenden Bedingungen in Kraft.
 Soweit zutreffend, sind unter dem Begriff Maschinen in diesen Verkaufsbedingungen auch Anlagen, Geräte, Teile, Zubehör und Werkzeuge sowie verwandte Waren im weitesten Sinne des Wortes zu verstehen.

ARTIKEL 2
Bietet an
 Alle Angebote sind freibleibend. Der Verkäufer ist nur dadurch gebunden, dass der Verkäufer eine Bestellung angenommen oder schriftlich bestätigt hat.
 Sofern keine vorherige schriftliche Auftragsannahme erfolgt ist, beispielsweise bei einem Verkauf ab Lager, kommt der Kaufvertrag zustande, weil der Verkäufer einer Lieferaufforderung des Käufers ganz oder teilweise nachkommt oder der Verkäufer angeforderte Lieferung Käufer schickt eine Rechnung.
 Der Verkäufer haftet nicht für Fehler und Abweichungen von Abbildungen, Zeichnungen und Maß- und Gewichtsangaben sowie allen sonstigen Angaben, die in Preislisten oder Werbematerialien und bei Angeboten oder/und Auftragsbestätigungen erscheinen, es sei denn, diese haben schwerwiegende Folgen für die Kapazität oder das korrekte Funktionieren der Maschinen.
 Die vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen und dergleichen bleiben sein Eigentum und dürfen ohne seine ausdrückliche Zustimmung weder vervielfältigt noch vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

ARTIKEL 3
Beschwerden
 Reklamationen an gelieferten Gebrauchtmaschinen/Waren werden vom Verkäufer nicht bearbeitet, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart, und der Verkäufer haftet diesbezüglich nicht, gleich aus welchem ​​Grund. Die Regelungen in den Absätzen 2 und 3 dieses Artikels beziehen sich daher ausschließlich auf Neuware.
 Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 6 ist der Verkäufer nicht verpflichtet, Reklamationen zu bearbeiten, die ihm nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum oder innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich vorgelegt wurden, oder wenn die Der Käufer konnte den Mangel vernünftigerweise erst später, innerhalb von acht Tagen nach der Entdeckung des Mangels, entdecken.
 Eine Reklamation bezüglich gelieferter Waren kann die Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf zuvor gelieferte Waren und zu liefernde Waren nicht beeinträchtigen, auch wenn diese Waren zur Ausführung desselben Vertrages geliefert wurden oder werden.

ARTIKEL 4
Untersuchung
 Wenn vereinbart ist, dass der Käufer die Ware beim Verkäufer oder beim Käufer oder anderswo besichtigt oder inspiziert, und er von diesem Recht nicht innerhalb von zehn Werktagen, nachdem er die Gelegenheit dazu in Anspruch genommen hat, Gebrauch gemacht hat oder ihm tatsächlich Gelegenheit gegeben wurde, gilt die Ware als vom Käufer endgültig und vorbehaltlos angenommen.
 Die Kosten der Prüfung oder Prüfung gehen zu Lasten des Käufers.

ARTIKEL 5
Montage und Inbetriebnahme
 Installations- und Inbetriebnahmekosten sind in den Kaufpreisen nicht enthalten.
 Ist der Verkäufer zur Montage und Inbetriebnahme der verkauften und gelieferten Maschinen verpflichtet, haftet er für den Betrieb dieser Maschinen nur, wenn:
 Montage und Inbetriebnahme erfolgen nach seinen Anweisungen, wobei er das Recht hat, einen Monteur mit der Durchführung der Arbeiten zu beauftragen. Reisekosten und Kosten für Unterkunft, Verpflegung etc. des Technikers gehen zu Lasten des Käufers.
 die Umstände (im weitesten Sinne) am Ort, an dem die Montage und Inbetriebnahme erfolgen muss, kein Hindernis darstellen und Fundamente, Wände, Trennwände und dergleichen, auf denen bzw. an die die Maschinen/Waren müssengood aufzustellen oder zu montieren sind zu Beginn der Arbeiten ordnungsgemäß installiert, durchgeführt und/oder vorbereitet worden sind. Alle zusätzlichen Arbeiten gehen zu Lasten des Käufers. Darüber hinaus hat der Käufer die erforderliche Hilfeleistung in Form von Arbeits- und Hilfsstoffen auf eigene Kosten zu stellen.
 Ist der Monteur aufgrund von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, nicht in der Lage, die Montage und Inbetriebnahme regelmäßig fortzusetzen, trägt der Käufer die hierdurch entstehenden Kosten.
 Artikel 6 gilt entsprechend.

ARTIKEL 6
Gewährleistung und Haftung
 Der Verkäufer garantiert für gelieferte neue Maschinen/Waren für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Lieferung bzw. Versand, dh dass er alle Teile, die während dieser Zeit aufgrund fehlerhafter Konstruktion oder eines Mangels auftreten können, kostenlos repariert oder durch (nach Wahl des Verkäufers), sofern ihm der Mangel unverzüglich nach Entdeckung, in jedem Fall jedoch innerhalb der in Artikel 3 genannten Fristen schriftlich angezeigt und auf Wunsch des Verkäufers unverzüglich übersendet wird kostenlos. Die Gewährleistungsfrist verkürzt sich, wenn die Maschine/Ware mehr als 40 Stunden pro Woche im Einsatz ist.
 Die vorstehende Gewährleistung bei Reparatur oder kostenlose Lieferung eines Neuteils umfasst keine gesetzlichen Abgaben auf das kostenlos zu stellende Teil sowie Einfuhrzölle und Umsatzsteuer; diese gehen zu Lasten des Käufers. Ist für den Austausch oder die Reparatur des defekten Teils der Besuch eines Technikers erforderlich, werden die üblichen Kosten in Rechnung gestellt.
 Sollte der Käufer während der Gewährleistungsfrist ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers Reparaturen oder Änderungen vornehmen oder durch Dritte ausführen lassen oder kommt er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, erlischt die Gewährleistungspflicht des Verkäufers sofort. Der Käufer hat kein Recht, die Zahlung mit der Begründung zu verweigern, dass der Verkäufer seiner Gewährleistungspflicht nicht, noch nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist.
 Die Gewährleistung ersetzt jede sonstige Haftung für Nichterfüllung, unsachgemäße Leistung oder verspätete Leistung des Verkäufers, die daher ausdrücklich ausgeschlossen wird. Die Haftung wegen Nichteinhaltung der Gewährleistungspflichten ist darüber hinaus auf die Kosten der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch Dritte beschränkt, die der Käufer jedoch nicht vornimmt, bevor der Käufer den Verkäufer ausdrücklich in Verzug gesetzt hat und der Verkäufer eine angemessene frist hat, innerhalb derer der verkäufer seinen gewährleistungspflichten noch nachkommen kann.
 Unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes 4 haftet der Verkäufer niemals für indirekte Schäden, wie z. B. solche, die aus Betriebsschließungen, Verzögerungen, Störungen oder anderen geschäftlichen Schäden aus irgendeinem Grund oder welcher Art resultieren, sowie für alle direkten oder indirekten Schäden an oder

oder durch das Funktionieren oder Nichtfunktionieren oder fehlerhafte Funktionieren der von ihm gelieferten oder verarbeiteten Waren oder von in seinen Diensten stehenden Personen direkt oder indirekt den Waren und Personen zugefügt wird, wer oder wer auch immer.
 Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen der Absätze 4 und 5 ist jede Haftung des Verkäufers, gleich aus welchem ​​Grund, einschließlich der Haftung nach diesen Geschäftsbedingungen, immer auf die Höhe des Kaufpreises der einzelnen Ware in Frage, die der Käufer zum Zeitpunkt seiner Reklamation bereits bezahlt hat.
 Im Falle von Ansprüchen Dritter gegen den Verkäufer aufgrund oder im Zusammenhang mit der (unfristigen oder mangelhaften oder falschen) Lieferung oder Bedienung einer Ware gilt die Haftungsbeschränkung des Verkäufers, wie in den Absätzen 5 und 6 beschrieben , gleichfalls. Der Käufer stellt den Verkäufer von jeglicher weitergehenden Haftung gegenüber diesen Dritten frei.
 Bei Lieferung von Maschinen/Waren wird der Verkäufer dem Käufer, soweit erforderlich und/oder erforderlich, Anweisungen, Vorschriften und/oder Gebrauchsanweisungen bezüglich deren Verwendung und Verwendungszweck zur Verfügung stellen, um zu deren Aufbewahrung der Käufer verpflichtet ist. Sofern vom Käufer nicht anders schriftlich angegeben, kann der Verkäufer davon ausgehen, dass der Käufer und sein Personal oder die Personen, denen der Käufer direkt oder indirekt an oder mit den Maschinen/Waren arbeiten oder sich aufhalten lässt - dies im weitesten Sinne des Wortes - über ausreichende Kenntnisse der Sprache verfügen, in der diese Anweisungen oder Vorschriften erstellt wurden, um sie zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu handeln, sofern diese Sprache Niederländisch, Englisch oder Deutsch ist. Der Verkäufer ist – soweit möglich – bereit, dem Käufer diese Anweisungen und Vorschriften nach schriftlicher Mitteilung in anderen Sprachen zur Verfügung zu stellen. Die Kosten hierfür trägt der Käufer.

ARTIKEL 7
Änderungen
Die Änderung oder Aufhebung eines Kaufvertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Will der Käufer den abgeschlossenen Vertrag ändern oder aufheben, ist er verpflichtet, dem Verkäufer alle Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns und alle durch die Änderung oder Aufhebung entstehenden Kosten zu ersetzen.

ARTIKEL 8
Transportbedingungen
 Alle Waren, auch die unentgeltlich verkauften, reisen auf Gefahr des Käufers. Verpflichtungen gegenüber Dritten ändern hieran nichts und gelten im Interesse und auf Kosten des Käufers als angenommen.
 Der Verkäufer ist berechtigt, betriebsbereite Ware aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern oder einlagern zu lassen und Zahlung so zu verlangen, als ob die Lieferung erfolgt wäre Platz.
 Die Wahl des Transportmittels obliegt dem Verkäufer, auch bei Nichtlieferungssendungen, sofern keine Versandvorschriften vom Käufer gegeben wurden. Behinderungen oder vorübergehende Behinderungen des gewählten Beförderungsmittels verpflichten nicht zur Mitnahme eines anderen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der von ihm gewählte Transport, aus welchen Gründen auch immer, fehlschlägt.
 Bei im Ausland hergestellten Waren behält sich der Verkäufer die Verzollung unter Ausschluss des Käufers vor.
 Sofern der Käufer den Verkäufer nicht rechtzeitig auffordert, die Ware während des Transports zu versichern, reist die Ware unversichert.
 Sofern nicht anders vereinbart, gehen Ausfuhr- und Einfuhrabgaben, Stempel-, Bahnhofs- und Zollabfertigungskosten, Steuern usw. zu Lasten des Käufers.

ARTIKEL 9
Lieferzeiten
 Hinsichtlich der vereinbarten Lieferzeiten können diese nur annähernd angegeben werden. Bei Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist ist der Käufer berechtigt, dem Verkäufer per Einschreiben eine angemessene Nachfrist zu setzen. Für die Überschreitung der Frist kann der Verkäufer erst nach Überschreitung dieser Frist haftbar gemacht werden.
 Eine solche Überschreitung berechtigt den Käufer nicht, die Bestellung zu stornieren oder den Empfang oder die Zahlung der Ware zu verweigern, noch verpflichtet dies den Verkäufer zu einer Entschädigung an den Käufer oder zur Lieferung ab Lager, wenn er ab Werk geliefert wird.

ARTIKEL 10
Macht der Mehrheit
Als höhere Gewalt gelten auch alle Umstände, die nach vernünftigem Ermessen die Lieferung oder rechtzeitige Lieferung der verkauften Ware behindern, wie z.B. Nichtlieferung oder verspätete Belieferung des Verkäufers durch seinen Lieferanten, sowie wenn der Verkäufer die an ihn verkaufte Ware von die Ware nicht oder nicht rechtzeitig erhält, wobei der Verkäufer die Wahl hat, die Lieferung aufzuschieben oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.

ARTIKEL 11
Preis
 Der vom Verkäufer angegebene Verkaufspreis basiert auf seinem Kaufpreis und anderen Kostenfaktoren. Erhöht sich einer dieser Selbstkostenpreisbestandteile nach Auftragsbestätigung, jedoch vor Auslieferung der Ware, ist der Verkäufer berechtigt, diese Erhöhungen an den Käufer weiterzugeben.
 Unbeschadet der allgemeinen Geltung dieser Klausel gilt sie insbesondere für eine Änderung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben oder sonstigen Abgaben oder Steuern, die nach Versand der Auftragsbestätigung eintreten, sowie für Änderungen des Wechselkurses des Euro gegenüber der Fremdwährung in dem der Verkäufer die Ware gekauft hat.

ARTIKEL 12
Zahlungsbedingungen
 Jeder Vertrag wird vom Verkäufer unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass der Käufer aufgrund der vom Verkäufer einzuholenden Informationen als ausreichend kreditwürdig erscheint.
 Während der Ausführung eines Vertrages ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer auf Verlangen und zur Befriedigung des Verkäufers Sicherheit für die Erfüllung aller seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag geleistet hat.
 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, hat die Zahlung in bar ohne Abzug bei Lieferung der Ware zu erfolgen, unabhängig davon, ob die Lieferung ganz oder teilweise erfolgt oder der Käufer reklamiert. Schuldenvergleich ist nicht erlaubt.
 Solange der Käufer den von ihm geschuldeten Kaufpreis nicht bezahlt hat, ist der Verkäufer, soweit er fällig und zahlbar ist, berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen.
 Unbeschadet der anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung bis zum Zeitpunkt der Zahlung aller Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer, die unter Artikel 3:92 des neuen niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches fallen, aus welchem ​​Grund auch immer und unabhängig von der Anspruchsfähigkeit, einschließlich Zinsen und Kosten – und bei Lieferung in Kontokorrent bis zum Ausgleich eines dem Verkäufer gutgeschriebenen Saldos – sind alle vom Verkäufer zu jeder Zeit gelieferten Waren Eigentum des Verkäufers. Vor der vorgenannten vollständigen Bezahlung bzw. Begleichung ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder in Besitz zu übereignen, mit Ausnahme der nicht treuhänderischen Eigentumsübertragung entsprechend dem gewöhnlichen Bestimmungsort der Ware. Bei einem Verstoß hiergegen sowie bei ganzer oder teilweiser Anwendbarkeit von Artikel 13 Absatz 1 ist der Verkäufer berechtigt, alle von ihm gelieferten Waren ohne Zustimmung des Käufers oder des Verkäufers zurückzunehmen oder zurückzunehmen Gericht, das dazu verpflichtet ist, an dem Ort abzuholen, an dem sich diese Waren befinden. In diesem Fall wird jede Forderung des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig und in voller Höhe zahlbar.
 Zahlt der Käufer nicht innerhalb der vereinbarten Fristen, kommt er von Rechts wegen in Verzug und der Verkäufer ist ohne Inverzugsetzung berechtigt, ihm ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 3 Punkten oben zu berechnen den gesetzlichen gesetzlichen Wert in den Niederlanden, Zinsen sowie auf alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Eintreibung seiner Forderung.
 Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels um mehr als einen Monat ist der Verkäufer berechtigt, die damit verbundenen Inkassokosten dem Käufer in Rechnung zu stellen, wenn er sich zur Einziehung der Forderung durch geeignete Personen oder Institutionen bedient, und zwar mit mindestens 10 % des Kaufpreises Preis.

ARTIKEL 13
Verzug des Käufers
 Kommt der Käufer einer ihm aus diesem oder einem anderen mit ihm geschlossenen Vertrag erwachsenden Verpflichtung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, sowie ist der Käufer in Konkurs gegangen oder hat Konkurs angemeldet oder beantragt, oder die (teilweise) Schließung oder Liquidation seines Unternehmens beschließt oder fortsetzt, sowie wenn gegen den Käufer eine Zwangsvollstreckung erhoben wird, gilt der Käufer kraft Gesetzes als in Verzug und der Verkäufer hat das Recht, ohne vorherige Ankündigung bei Zahlungsverzug und ohne dass ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist, nach eigenem Ermessen und unabhängig davon, ob es sich um eine Kombination handelt oder nicht; – die Erfüllung einer, mehrerer oder aller seiner Verpflichtungen gegenüber dem Käufer aus irgendeinem Grund auszusetzen und/oder; – auch wenn anders vereinbart, für jede Leistung seinerseits Barzahlung einer etwaigen Verpflichtung zu verlangen, und/oder; – die Vereinbarung(en) ganz oder teilweise aufzulösen oder für aufgelöst zu erklären, ohne dass der Verkäufer verpflichtet ist, eine Entschädigung, Garantie oder sonstiges zu leisten. Alles unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf Schadensersatz, einschließlich entgangenen Gewinns, Kosten und Zinsen.
 Eine Reklamation setzt keine Zahlungsverpflichtung aus.

ARTIKEL 14
Streitigkeiten
Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag oder damit zusammenhängenden weiteren Vereinbarungen werden ausschließlich vom ordentlichen Gericht am Sitz des Verkäufers entschieden, es sei denn, Käufer und Verkäufer vereinbaren, die Streitigkeit einem Schiedsverfahren zu unterwerfen.

ARTIKEL 15
Anwendbares Recht
Alle Kauf- und Verkaufsverträge und damit zusammenhängende Vereinbarungen unterliegen ausschließlich niederländischem Recht, es sei denn, die Parteien haben abweichend von dieser Bestimmung ausdrücklich schriftlich vereinbart, dass ausländisches Recht anwendbar ist.

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